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Förderrichtlinien "Leben im Dorf – Leben mittendrin"
RICHTLINIEN zum Aktions- und Förderplan der Verbandsgemeinde Wallmerod zur Belebung der Ortskerne
1. Zielsetzung
Die bislang praktizierte großzügige Erschließung von Neubaugebieten bei gleichzeitiger konzeptioneller Vernachlässigung vorhandener Wohnraum- und Grundstückspotentiale in den Ortskernen führt angesichts des demographischen Wandels in zunehmendem Maße zu einer teils dramatischen Entvölkerung der Ortskerne.
Mit dem Aktions- und Förderplan zur Belebung der Ortskerne versucht die Verbandsgemeinde Wallmerod einer weiteren Verödung unserer Dorfzentren und damit auch einem Wegbrechen sozialer Strukturen wirksam zu begegnen.
Neben den Aktionsmodulen einer deutlich restriktiven Baulandausweisung und einer offensiven Werbung für das „Leben im Dorf“, bietet der Aktions- und Förderplan in seinem Kernpunkt mit diesen Richtlinien einen finanziellen Anreiz zum Bau oder Erwerb von Gebäuden innerhalb der Ortskerne an. Dies bezieht sich auf Wohngebäude, (klein)gewerblich genutzte Gebäude und öffentliche Gebäude, die vorrangig eigen genutzt aber auch vermietet werden können.
2. Förderfähige Maßnahmen
In den vom Verbandsgemeinderat festgelegten Fördergebieten sind folgende Maßnahmen förderfähig:
- Erwerb und Sanierung alter Bausubstanz
- Bebauung von Baulücken
- Abriss alter Gebäude und Neubau an gleicher Stelle
3. Art, Maß und Höhe der Förderung
Die Förderung wird als Zinszuschuss gewährt. Auf die Dauer von 5 Jahren werden auf maximal 50.000 € effektiv bestehender Darlehensverbindlichkeiten
2 Prozent Zinsen übernommen.
Bei eigen genutzten Wohngebäuden verlängert sich der Förderzeitraum um ein weiteres Jahr je Kind (bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres) auf max. 8 Jahre.
Wird im Förderzeitraum ein Kind geboren, so kann die Förderung auf Antrag um 1 Jahr je Kind, auf max. 8 Jahre verlängert werden.
4. Förderkriterien
Die Förderung soll vorrangig Bürgern der Verbandsgemeinde Wallmerod und hier insbesondere jungen Familien mit Kindern zugute kommen.
Gefördert werden Maßnahmen, deren Gesamtkosten mindestens 80.000 € betragen.
Eigenleistungen werden bis zu einer Höhe von 20 % der Bausumme anerkannt. Die Finanzierung der Maßnahme muss gesichert und über eine Bankbestätigung nachgewiesen sein. Eine gleichzeitige Förderung mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig.
5. Antrag und Bewilligung
Die Zuwendung wird schriftlich (Anlage I) bei der Verbandsgemeindeverwaltung beantragt.
Mit der Maßnahme darf nach der Mittelbeantragung begonnen werden.
Über die Bewilligung von Anträgen, die den Förderkriterien nicht eindeutig entsprechen, entscheidet im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel der Ausschuss für Dorfentwicklung und Bauwesen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Der Zuwendungsempfänger legt nach Abschluss der Maßnahme der Verwaltung eine Kostenaufstellung sowie alle zugehörigen Rechnungsbelege vor.
Der Antragsteller beantragt bis zum 28. Februar eines Jahres bei der Verwaltung die Zuschussauszahlung unter Vorlage der Jahreszinsbescheinigung des finanzierenden Kreditinstitutes. Der Zuschuss wird auf ein zu benennendes Konto des Zuwendungsempfängers gutgeschrieben.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO/LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.
6. Sonstiges
Der Zuwendungsempfänger ist zur verzinsten Rückzahlung für den Fall zu verpflichten, dass die Zuwendungsgewährung durch arglistige Täuschung oder falsche Angaben herbeigeführt wurde.
Wallmerod, 25.03.2010
Klaus Lütkefedder
Bürgermeister
Download des Zuschussantrags im pdf-Format(1,0 MB)
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